Bezirksregierung
Arnsberg

Sonderpädagogische Förderung an Schulen

Kinder und Jugendliche mit einer Lern- und Entwicklungsstörung oder einer Behinderung benötigen häufig eine besondere Unterstützung. Sie werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.

Die sonderpädagogische Förderung findet in der Regel an allgemeinen Schulen statt, an denen das sogenannte Gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eingerichtet ist.

Dort planen und organisieren sonderpädagogische Lehrkräfte und die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen gemeinsam den Unterricht, Maßnahmen zur Erziehung, Beratungsangebote und die Förderung aller Kinder und Jugendlicher.

Eltern können auch eine Förderschule für den Schulbesuch ihrer Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wählen.