Bezirksregierung
Arnsberg

Wirtschaftsnahe Infrastruktur, einschließlich der Tourismusinfrastruktur und Ausbau der Breitbandstruktur

Das Land fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur durch Zuwendungen in der Regel 60 % bis maximal 80 % (in Ausnahmefällen bis 90 %) der unrentierlichen, förderfähigen Kosten.

Das Land fördert den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslücke durch Zuwendungen in der Regel 60 % bis maximal 75 % der unrentierlichen, förderfähigen Kosten.

Das komplette Förderverfahren ist landesweit bei den Dezernaten 34 zentralisiert, d. h. die Antragstellung erfolgt hier und die Förderzusage erfolgt ebenfalls durch die zuständige Bezirksregierung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung, nach der Entscheidung durch das Land NRW.

Die Auszahlung und die Förderabwicklung erfolgen gleichermaßen durch die Dezernate 34 der Bezirksregierungen.

Antragsberechtigung

Grundsätzlich antragsberechtigt sind als Träger der Maßnahme

  • Gemeinden oder Gemeindeverbände
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
  • Rechtsfähige Anstalten und Körperschaften als juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Natürliche oder juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind 
  • je nach Inhalt und Ausrichtung der Maßnahme können auch (Fach-)Hochschulen antragsberechtigt sein
  • in begründeten Ausnahmefällen können unter bestimmten Bedingungen auch Kooperationen von Gesellschaften oder Vereinen Antragsteller nach der RWP-Richtlinie sein.

Zuwendungsfähige Maßnahmen

  • die Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbeflächen, ihre Anbindung an das Verkehrs- und Kommunikationsnetz, an die Energieversorgung (außer Strom) und die Wasserversorgung und -entsorgung
  • die Errichtung und der Ausbau von Gewerbezentren wie etwa Technologieparks oder Gründerzentren
  • Forschungs- und Innovationsinfrastruktur zur Schaffung notwendiger Standortbedingungen (vorrangig für KMU)
  • die Errichtung, der Ausbau und die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung
  • die Erschließung von Gelände und die Errichtung öffentlicher Einrichtungen für den Tourismus
  • gemeindeübergreifende Vermarktungsaktivitäten zur Ansiedlung von Investoren
  • Regionalmanagement
  • Ausbau der Breitbandversorgung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslücke

Bezüglich weiterer Förderinhalte und der konkreten Förderbestimmungen wird auf die jeweilige aktuelle Richtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW - Infrastrukturrichtlinie - verwiesen.

Wettbewerbsverfahren

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Wettbewerbe als Hauptinstrument zur Auswahl von qualitativ hochwertigen, innovativen Fördervorhaben bestimmt.

Mit diesen Wettbewerben soll den besten Ideen und Konzepten im Lande zum Durchbruch verholfen werden auf Grundlage eines fairen und transparenten Verfahrens mit klaren und eindeutigen Spielregeln

Es kommen Mittel des NRW/EU-Ziel 2-Programms 2007-2013 zum Einsatz. Die Fördergelder werden dabei durch Wettbewerbsverfahren landesweit vergeben. Die jeweils aktuellen Wettbewerbe und deren Inhalte finden Sie auf der Webseite des NRW/EFRE-Programms.

Antragstellung außerhalb der Wettbewerbsverfahren

In den ausgewiesenen GA-Fördergebieten können alternativ auch Mittel der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zum Einsatz kommen. Die Anträge werden direkt bei den Dezernaten 34 der Bezirksregierungen gestellt.

Hierzu können die bereit gestellten Formulare genutzt werden. Für Informationen können Sie sich jederzeit gern an einen unserer Ansprechpartner wenden.

Weitergehende Informationen und Downloads finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen.

Dort finden Sie unter anderem die jeweils aktuelle Richtlinie zum Infrastrukturprogramm NRW sowie den zugehörigen Durchführungserlass und die zu beachtenden Nebenbestimmungen und Anlagen zum Zuwendungsbescheid.