Rückrufmanagement für gefährliche Produkte
Der Rückruf gefährlicher Produkte und andere Korrekturmaßnahmen ziehen für Unternehmen hohe Kosten und einen Imageverlust bei den Verbrauchenden nach sich. Schon der Imageverlust kann die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Um solchen Schäden vorzubeugen oder sie zumindest zu begrenzen, sollten Hersteller*innen, Importeur*innen und bestimmte Händler*innen ein Rückrufmanagement einführen.
Informationen zu Rückrufmanagementsystemen sind auf der Homepage der Europäischen Union unter dem Suchbegriff "Rückruf und Korrekturmaßnahmen" zu finden. Herstellende, Importierende und Handelnde mit Sitz im Regierungsbezirk Arnsberg können sich bei Fragen zum Rückrufmanagement auch an die Bezirksregierung wenden.
Hintergrund
Von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten wird erwartet, dass sie von den Benutzenden gefahrlos verwendet werden können. Besonders bei Spielzeugen, Maschinen oder Elektrogeräten können Sicherheitsmängel schnell zur ernsten Gefahr werden. Mangelhafte Produkte können zum Beispiel Brände verursachen, Benutzende können einen Stromschlag erleiden, Kleinkinder können sich an Kleinteilen verschlucken, Maschinenbedienende können in Einzugsstellen oder laufende Messer greifen.
Durch die gesetzlichen Regelungen der Produkthaftung ist für Herstellende und Importierende eine aufwendige Kontrolle der Qualität und Sicherheit der Produkte, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, gängige Praxis. Doch trotz sorgfältiger Kontrolle kann es passieren, dass gefährliche Produkte in den Handel gelangen.
In diesen Fällen sind Herstellende, Importierende und Handelnde verpflichtet und daran interessiert, ihre Produkte so rechtzeitig vom Markt zurückzurufen, dass kein vom Produkt herbeigeführter Unfall oder Schadensfall eintritt. Oft trifft ein solcher Rückruf die Firmen völlig unvorbereitet. In der Regel sind nur kleinere Produktionschargen betroffen. Fehlt aber die Chargenbezeichnung oder gibt es kein beziehungsweise nur ein unvollständiges Kundenverzeichnis, müssen mehr Produkte als nötig zurückgerufen werden.
Ein Rückrufmanagement, dessen Erhaltung keineswegs immer aufwendig ist, versetzt die verantwortliche Firma in die Lage,
- eine schnelle und sichere Risikobeurteilung durchzuführen,
- die Fehlchargen einfach und schnell zu ermitteln,
- Händler*innen, die fehlerhafte Geräte erhalten haben, zu ermitteln,
- zielgerichtet Korrekturmaßnahmen einzuleiten sowie
- die Öffentlichkeit schnell und umfassend zu warnen und zu informieren.
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