Förderung gemäß FöNa-Richtlinie
Die Förderrichtlinien Naturschutz (kurz: FöNa) stellen jährlich landeseigene Fördermittel für Pläne und Gutachten, Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Grunderwerb und Weiteres wie Pacht, Artenschutzmaßnahmen oder Betreuung von Naturschutzgebieten zur Verfügung.
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