Bezirksregierung
Arnsberg

Zuwendung zur Sanierung kieselrotverunreinigter Flächen

Gewährt werden Zuwendungen für das Entnehmen und Beseitigen von dioxinbelastetem Kieselrot-Material, das in Deckschichten auf Spiel- und Sportplätzen oder anderen Flächen verwendet worden sind.

Was wird gefördert?

  • Untersuchungen und Gutachten, soweit für die Entsorgung erforderlich
  • Entnahme, Transport und Entsorgung des Kieselrots
  • Notwendige Maßnahmen zum Arbeits- und Nachbarschutz

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Gesellschaften mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung (in Sonderfällen)
  • Eigenbetriebe der Gemeinden und Kreise beziehungsweise der Gemeindeverbände

Höhe der Zuwendung: 80 Prozent der förderfähigen Kosten von mindestens 15.625 Euro