Zuwendung zur Sanierung kieselrotverunreinigter Flächen
Gewährt werden Zuwendungen für das Entnehmen und Beseitigen von dioxinbelastetem Kieselrot-Material, das in Deckschichten auf Spiel- und Sportplätzen oder anderen Flächen verwendet worden sind.
Was wird gefördert?
- Untersuchungen und Gutachten, soweit für die Entsorgung erforderlich
- Entnahme, Transport und Entsorgung des Kieselrots
- Notwendige Maßnahmen zum Arbeits- und Nachbarschutz
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Gesellschaften mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung (in Sonderfällen)
- Eigenbetriebe der Gemeinden und Kreise beziehungsweise der Gemeindeverbände
Höhe der Zuwendung: 80 Prozent der förderfähigen Kosten von mindestens 15.625 Euro