Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Mann auf einem Fahrrad hält eine Aktentasche in der Hand.

Radfahren für das Klima

Mit dem Rad zur Arbeit oder Schule? Warum nicht! Vorteile gibt es viele:

Gute Laune und mehr Leistungsfähigkeit

Schon nach einer halben Stunde Radfahren werden vermehrt Glückshormone produziert. Das ist gut für die Stimmung. Zudem kommen Radfahrer*innen wacher an ihrem Ziel an und sind den ganzen Tag leistungsfähiger.

Zeitersparnis

Gerade in Städten können die meisten Wege schneller mit dem Rad zurückgelegt werden. Denn hier steht man nicht im Stau, die Parkplatzsuche entfällt. Und bei der Nutzung von ausgebauten Radstrecken kann der Weg sogar kürzer sein als mit dem Auto. Für größere Entfernungen und Strecken mit Steigungen bietet sich ein Elektro-Fahrrad und für den Transport von Gegenständen ein Lastenrad an.

Geldersparnis

Im Vergleich zu einem Auto ist das Fahrrad die kostengünstigere Wahl im Bereich Mobilität. Ein Fahrrad für beispielsweise 500 Euro kostet auf einen Zeitraum von 5 Jahren betrachtet 9 Euro pro Monat. Pedelecs kosten bei der Anschaffung deutlich mehr und verursachen laufende Kosten für die Inspektion. Bei einem Anschaffungspreis von beispielsweise 2.000 Euro und 80 Euro Inspektionskosten ergeben sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren etwa 40 Euro pro Monat. Zum Vergleich: Ein günstiges Auto kostet etwa 300 Euro pro Monat.

Klimaschutz

Wer mit dem Rad fährt, produziert keine Schadstoffe und somit auch keine klimaschädlichen Gase. Ein guter Beitrag zum Klimaschutz!

Gesundheitsplus für Kopf und Körper

Durch das Radfahren wird die Durchblutung des Gehirns gefördert. Dies hilft, neue Gehirnzellen im Hippocampus zu bilden. Das ist gut für das Erinnerungsvermögen. Radfahren wirkt sich zudem positiv auf das Herz-Kreislauf-System aus, denn es regt den Fettstoffwechsel an und verbrennt einige Kalorien. Das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes werden gesenkt. Aber auch das Immunsystem profitiert vom regelmäßigen Radfahren.

Hinweis für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst: 

  • Der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene § 19b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ermöglicht die Einführung einer Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, wenn und soweit die Entgeltumwandlung auch Beamtinnen und Beamte des jeweiligen Landes angeboten wird.
  • Am 10. Oktober 2024 ist durch den Landtag Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet worden. Damit seien auch die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Fahrradleasing-Modells in Nordrhein-Westfalen geschaffen.
  • Die näheren Einzelheiten des Fahrradleasing-Modells bedürften nun einer Ausgestaltung durch Verwaltungsvorschriften des Dienstherrn. Die Federführung zur Ausgestaltung und etwaigen Folgefragen (Ausschreibungsverfahren o.ä.) liegt im Ministerium der Finanzen NRW.
  • Die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung sowie die anschließende organisatorische Umsetzung werden voraussichtlich einen Zeitraum von 15 bis 18 Monaten in Anspruch nehmen. Solang dies nicht insgesamt für das Land als Dienstherrn geregelt sei, können auch einzelne Behörden ihren Beschäftigten kein Angebot ermöglichen. Aktuell ist damit zu rechnen, dass die Beschäftigten des Landes im Laufe des Jahres 2026 auf ein solches Angebot zugreifen könnten