Träger / Gesellschafter / Eigentümerwechsel
Trägerwechsel von Krankenhäusern muss die Bezirksregierung genehmigen. Außerdem müssen ihr Gesellschafter- oder Eigentümerwechsel mitgeteilt werden. Diese Regelungen gelten auch, wenn die/der Träger*in, Gesellschafter*in oder Eigentümer*in einer Ausbildungsstätte an einem Krankenhaus wechselt.
Für nähere Informationen bzgl. der vorzulegenden Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen der Bezirksregierung.
Kontakt
Kimberly Kietsch
Tel.: 02931 82-2393
E-Mail: krankenhauswesen [at] bra.nrw.de
Stadt Bochum und Herne
Patrick Pötter
Tel.: 02931 82-2409
E-Mail: krankenhauswesen [at] bra.nrw.de
Märkischer Kreis und Stadt Hagen
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