Krankenhausaufsicht
Die Krankenhäuser und ihre gemeinschaftlichen Einrichtungen sowie die mit den Krankenhäusern notwendigerweise verbundenen Ausbildungsstätten unterliegen der Rechtsaufsicht (§ 11 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – KHGG NRW). Mit Ihren Anliegen können Sie sich an die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen wenden.
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