Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Pflegefachfrau betreut eine Patientin, die in einem Krankenbett im Krankenhaus liegt.

Pflegefachmann*Pflegefachfrau

Sofern Sie sich für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann interessieren, senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen an eine Pflegeschule. Eine Übersicht aller Pflegeschulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie hier

Die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Website des MAGS.

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Pflege und Versorgung von Menschen aller Altersstufen
  • Planung und Durchführung von Pflegemaßnahmen
  • Einsatzmöglichkeit in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten usw.

Zugangsvoraussetzungen

  • mind. ein Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder
  • ein Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und zusätzliche zweijährige Ausbildung oder
  • ein Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und zusätzliche abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflegeassistenz / Altenpflegehilfe / Pflegefachassistenz
  • Bewerber*innen dürfen nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sein
  • Bewerber*innen dürfen sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
  • Bewerber*innen müssen über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Schulabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, bedürfen einer Gleichwertigkeitsfeststellung.
Für Abschlüsse der deutschen Hochschulreife entsprechend ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig, für alle weiteren Bildungsabschlüsse die Bezirksregierung Köln.

Ablauf der Ausbildung

Abschlussprüfungen

  • die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, die jeweils einen mündlichen, einen schriftlichen und einen praktischen Teil umfasst.
  • näheres zur Durchführung der Abschlussprüfung finden Sie unter pflegeausbildung.net

Staatliche Berufsanerkennung

Inländisch

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird auf Antrag erteilt, wenn der*die Antragsteller*in:

  1. die vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat,
  2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Hierzu ist ein Führungszeugnis der Belegart OE zu beantragen.
  3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und
  4. über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Der Antrag ist bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk der Sitz der ausbildenden Pflegeschule liegt.

Ausländisch

Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.

Ersatzdokumente / Zweitschriften

Sofern Sie, aufgrund von Verlust oder Beschädigung, eine Ersatzurkunde bzw. Zweitschrift Ihrer Berufserlaubnis benötigen, füllen Sie bitte den im Downloadbereich hinterlegten Antrag aus. Den von Ihnen unterzeichneten Antrag nebst Anlagen können Sie postalisch oder elektronisch an pflegeberufserlaubnisse [at] bra [dot] nrw [dot] de (pflegeberufserlaubnisse@bra [dot] nrw [dot] de) übersenden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Video

Fehlzeiten und Härtefälle in der Ausbildung zur Pflegefachkraft

04:08 Minuten

Fehlzeiten und Härtefälle - Wie sind die Regelungen in der Ausbildung zur Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz?

Fehlzeiten können durch Krankheit oder durch Schwangerschaft bzw. Mutterschutz entstehen.

Hast du bereits Fehlzeiten angesammelt und stellst dir die Frage, ob du zu deiner Abschlussprüfung zugelassen werden kannst?

Wir erklären dir was in Bezug auf die Fehlzeiten zu berücksichtigen ist.

Du darfst während der Ausbildung max. 10 % der 2.100 Stunden im theoretischen und praktischen Unterricht und 10 % der 2.500 Stunden der praktischen Ausbildung fehlen.

Das sind die sogenannten Fehlzeiten.

Hat deine Schule mehr Stunden als gefordert für die Ausbildung eingeplant, so hast du darüber hinaus ein Polster, um die notwendigen Ausbildungsstunden zu erreichen.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, musst du in der Theorie mindestens 1.890 Stunden und in der Praxis mindestens 2.250 Stunden nachweisen.

Aber aufgepasst: Du darfst nicht mehr als 25 % der vorgegebenen Zeit während eines praktischen Pflichteinsatzes fehlen!

Bei einer Schwangerschaft, stehen dir 14 Wochen Mutterschutz zu, in denen du freigestellt bist.

Bekommst du Zwillinge, dann erhöht sich der Anspruch auf 18 Wochen.

Dabei ist es egal, ob du in der praktischen Ausbildung oder dem theoretischen und praktischen Unterricht gefehlt hast.

Überschreitest du die gesetzlich zulässige Gesamtfehlzeit von 10 % bzw. 14 oder 18 Wochen bei Schwangerschaft, kannst du über deine Schule einen Härtefallantrag stellen.

Aber wie genau geht das eigentlich?

Den Antrag erhältst du bei deiner Schule.

Dieser muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des ersten Prüfungsteils, bei der Bezirksregierung eingereicht werden.

Beim Härtefallantrag hast du insgesamt zwei verschiedene Möglichkeiten.

Zum einen, können dir Fehlzeiten angerechnet werden, so dass du mit deinem Kurs zur Prüfung zugelassen wirst.

Voraussetzung ist, dass du die 1.890 Stunden in der Theorie und die 2.250 Stunden in der Praxis nicht gravierend unterschreitest und deine Pflegeschule und dein Träger der praktischen Ausbildung die Anrechnung befürworten.

Können deine Fehlzeiten nicht angerechnet werden oder hast du mehr als 25 % in einem praktischen Pflichteinsatz gefehlt, so kann deine Ausbildung verlängert werden.

Die Dauer der Ausbildungsverlängerung richtet sich nach deinen Fehlzeiten.

In der Verlängerung holst du die Ausbildungsteile nach, die du aufgrund deiner Fehlzeiten verpasst hast.

Dies kann sowohl in der Theorie als auch in der Praxis der Fall sein.

Hast du eine Zulassung erhalten, solltest du bis zu deinen Prüfungen keine erheblichen Fehlzeiten ansammeln.

Dies könnte zum Widerruf der Zulassung und einer Ausbildungsverlängerung führen.

Hast du noch Fragen oder ist dir noch etwas unklar, frage bei deiner Pflegeschule nach oder schreibe uns eine E-Mail an pflegeberufe [at] bra [dot] nrw [dot] de (pflegeberufe@bra [dot] nrw [dot] de).

Für deine Ausbildung wünschen wir dir nun viel Erfolg und gutes Gelingen.