
Pflegefachmann*Pflegefachfrau
Die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Website des MAGS.
Aufgaben und Tätigkeiten
- Pflege und Versorgung von Menschen aller Altersstufen
- Planung und Durchführung von Pflegemaßnahmen
- Einsatzmöglichkeit in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten usw.
Zugangsvoraussetzungen
- mind. ein Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder
- ein Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und zusätzliche zweijährige Ausbildung oder
- ein Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und zusätzliche abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflegeassistenz / Altenpflegehilfe / Pflegefachassistenz
- Bewerber*innen dürfen nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sein
- Bewerber*innen dürfen sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
- Bewerber*innen müssen über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Schulabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, bedürfen einer Gleichwertigkeitsfeststellung.
Für Abschlüsse der deutschen Hochschulreife entsprechend ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig, für alle weiteren Bildungsabschlüsse die Bezirksregierung Köln.
Ablauf der Ausbildung
- näheres zum Ablauf der Ausbildung finden Sie unter pflegeausbildung.net und auf der Website des MAGS
- bei Problemen mit dem Träger bzw. der Trägerin der praktischen Ausbildung kann die Ombudsstelle für die Pflegeberufeausbildung bei der Bezirksregierung Münster kontaktiert werden.
Abschlussprüfungen
- die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, die jeweils einen mündlichen, einen schriftlichen und einen praktischen Teil umfasst.
- näheres zur Durchführung der Abschlussprüfung finden Sie unter pflegeausbildung.net
Staatliche Berufsanerkennung
Inländisch
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird auf Antrag erteilt, wenn der*die Antragsteller*in:
- die vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Hierzu ist ein Führungszeugnis der Belegart OE zu beantragen.
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Der Antrag ist bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk der Sitz der ausbildenden Pflegeschule liegt.
Ausländisch
Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.
Ersatzdokumente / Zweitschriften
Sofern Sie, aufgrund von Verlust oder Beschädigung, eine Ersatzurkunde bzw. Zweitschrift Ihrer Berufserlaubnis benötigen, füllen Sie bitte den im Downloadbereich hinterlegten Antrag aus. Den von Ihnen unterzeichneten Antrag nebst Anlagen können Sie postalisch oder elektronisch an pflegeberufserlaubnisse [at] bra [dot] nrw [dot] de (pflegeberufserlaubnisse@bra [dot] nrw [dot] de) übersenden.