nsit0108 - stock.adobe.com Freiwilliger Landtausch Der freiwillige Landtausch (im folgenden FLT), wie er im §§ 103a ff. Flurbereinigungsgesetz definiert wird, ist ein schnelles und unkompliziertes Verfahren der ländlichen Bodenneuordnung.
Clemens Scheumann, Bezirksregierung Arnsberg Förderung von Gewässerrenaturierung und Hochwasserschutz Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Sondergesetzliche Wasserverbände und Verbände können Zuwendungen für Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Gewässer und zum Hochwasserschutz erhalten.