Bezirksregierung
Arnsberg

Produkthaftung der Händlerinnen und Händler

Mängelmeldung

Wenn Händler*innen Anhaltspunkte dafür haben, dass Personen durch ein von ihnen verkauftes Produkt gefährdet werden, müssen sie das der zuständigen Marktüberwachungsbehörde melden – für Händler*innen mit Sitz im Regierungsbezirk Arnsberg ist das die Bezirksregierung. Die Meldepflicht ergibt sich aus Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Parallel zur Meldung wird der*die Händler*innen Kontakt mit seinen Lieferant*innen aufnehmen.

Produkthaftung

Normalerweise haften Hersteller*innen und Importierende für Schäden, die durch die Nutzung ihrer Produkte entstehen. Ursachen können Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler, aber auch unzureichende Hinweise in der Gebrauchs- oder Bedienungsanleitung sein. Händler*innen können weitgehend darauf vertrauen, dass die Produkte, die ihnen von Hersteller*innen und Importeur*innen angeboten werden, den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Verkauft ein*e Händler*in jedoch ein Produkt, bei dem die*der Hersteller*in oder Importeur*in nicht erkennbar ist und auch nicht ermittelt werden kann, dann trifft den*die Händler*in die volle Produkthaftung. Das ergibt sich aus § 4 des Produkthaftungsgesetzes. Der*die Händler*in muss in diesem Fall unter anderem für Heilungskosten, Einkommensersatz bei Erwerbsunfähigkeit und Unterhaltspflichten des Geschädigten aufkommen.

Prüfkriterien zur Sicherheit von Produkten

Indizien für ein mangelhaftes Produkt lassen sich anhand einfacher Prüfkriterien erkennen:

  • Dem Produkt liegt keine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache bei.
  • Name und Anschrift des*der Hersteller*in beziehungsweise des Importierenden sind nicht auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht.
  • Die CE-Kennzeichnung fehlt bei einem Produkt, das eigentlich damit versehen sein müsste.
  • Der*die Hersteller*in kann für ein mit dem GS-Zeichen gekennzeichnetes Produkt keinen gültigen GS-Zeichen-Genehmigungsausweis vorlegen.

Hintergrund

Von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucher*inenprodukten wird erwartet, dass sie von den Benutzer*innen gefahrlos verwendet werden können. Besonders bei Spielzeugen, Maschinen oder Elektrogeräten können Sicherheitsmängel schnell zur ernsten Gefahr werden. Mangelhafte Produkte können zum Beispiel Brände verursachen, Benutzer*innen können einen Stromschlag erleiden, Kleinkinder können sich an Kleinteilen verschlucken, Maschinenbediener*innen können in Einzugsstellen oder laufende Messer greifen.

Für die Sicherheit ihrer Produkte sind in erster Linie Hersteller*innen und Importierende verantwortlich. Wenn aber gefährliche Produkte in den Handel gelangen und Rückrufaktionen erforderlich werden oder sich sogar Unfälle oder Schadensfälle ereignet haben, sind Händler*innen ebenfalls durch Imageschaden oder erhebliche finanzielle Belastungen betroffen.

Händler*innen sind zudem das Bindeglied zwischen Hersteller*innen beziehungsweise Importeur*innen und Verbraucher*innen: Sie erfahren oft direkt durch Kunden von Mängeln an Produkten.