Förderung von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte
Mit dem Teilhabe und Integrationsgesetz hat sich das Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, den veränderten Bedarfen und unterschiedlichen Entwicklungen von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte Rechnung zu tragen. Die Förderung ist über verschiedene Programmbausteine möglich.