Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO-Förderung)
Mit dem Teilhabe und Integrationsgesetz (TIntG NRW) hat sich das Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, den veränderten Bedarfen und unterschiedlichen Entwicklungen von Migrantenselbstorganisationen Rechnung zu tragen. Die Förderung von MSO ist über verschiedene Programmbausteine möglich.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: