Förderung nach § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt auf Grundlage des § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) Zuwendungen für Projekte, die sich auf die Kultur und Geschichte in den ehemaligen deutschen Ostgebieten und Siedlungsräumen – vor allem in Mittel-, Ost- und Südosteuropa – beziehen.
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