Verteilstatistik und Erfüllungsquoten
Die Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht hier regelmäßig die aktuelle Aufnahmeverpflichtung der Städte und Gemeinden gemäß § 12 a Aufenthaltsgesetz.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Anmerkungen zur Auswertung der Erfüllungsquote!
Die hier veröffentlichten Bestandszahlen basieren auf den Meldungen der unteren Ausländerbehörden. In der Berechnung werden die Ergebnisse der letzten abgeschlossenen Bestandsmeldung verwendet. Zu diesen Zahlen werden die seit dem Stichtag der Bestandsmeldung erfolgten Wohnsitzzuweisungen addiert und daraus die Erfüllungsquoten berechnet. Die Erfüllungsquoten werden zu Beginn einer jeden Woche aktualisiert und hier veröffentlicht.
Die hier veröffentlichten Zahlen sind reine Rechenwerte, die sich ständig geringfügig ändern. Die tatsächlich zu erwartenden Zuweisungen werden deutlich unterhalb des aufgeführten Wertes liegen.
Die hier veröffentlichten Bestandszahlen basieren auf den Meldungen der unteren Ausländerbehörden. In der Berechnung werden die Ergebnisse der letzten abgeschlossenen Bestandsmeldung verwendet. Zu diesen Zahlen werden die seit dem Stichtag der Bestandsmeldung erfolgten Wohnsitzzuweisungen addiert und daraus die Erfüllungsquoten berechnet. Die Erfüllungsquoten werden zu Beginn einer jeden Woche aktualisiert und hier veröffentlicht.
Die hier veröffentlichten Zahlen sind reine Rechenwerte, die sich ständig geringfügig ändern. Die tatsächlich zu erwartenden Zuweisungen werden deutlich unterhalb des aufgeführten Wertes liegen.
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