Förderung von Wohngebäuden im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Was wird gefördert?
Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Festbetrag:
- maximal 4.700 Euro je Wohneinheit (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus) beziehungsweise
- maximal 3.400 Euro je Wohneinheit (Mehrfamilienhaus)
Die maximale Förderhöhe bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
- Energetische Anforderungen an den Passivhaus-Standard:
- U-Wert von opaken Bauteilen unter 0,15 Watt pro Quadratmeter und Kelvin und von transluzenten Bauteilen unter 0,8 Watt pro Quadratmeter und Kelvin;
- Heizwärmebedarf QH: maximal 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr
- Jahresprimärenergiebedarf QP: maximal 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr
- Luftwechselrate bei 50 Pa Druckdifferenz (n50-Wert): maximal 0,6 pro Stunde.
- Nachweis durch Bauvorlageberechtigten auf Basis des Passivhaus-Projektierungspakets (PHPP).
- Vorlage von Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 und Lageplan des Gebäudes
- Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote ist zulässig.
- Zuwendungen werden nur im Rahmen der Landesprojekte „KlimaQuartiere.NRW“ und der „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ gewährt.
Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen).
- Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
-
vom 15. Februar 2024
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: