Bezirksregierung
Arnsberg

Geschichte des FIBS

Geschichte

Eltern von blinden und hochgradig sehbehinderten Schüler*innen setzten Anfang der 1980er Jahre durch, dass ihre Kinder nach Abschluss der Primarstufe an einer Förderschule ein allgemeinbildendes Gymnasium in Nordrhein-Westfalen besuchen konnten. Die Erziehungsberechtigten wollten, dass ihre blinden Kinder gemeinsam mit sehenden Jugendlichen eine Regelschule besuchten. Gemeinsames Lernen Blinder und Sehender sollte zur Selbstverständlichkeit werden. Gleichzeitig sollte eine familien- und wohnortnahe Beschulung gewährleistet werden.

Obwohl es bereits positive Erfahrungen mit der integrativen Beschulung blinder Kinder im In- und Ausland gab, stießen die Eltern zunächst auf heftigen Widerstand bei Pädagog*innen sowie bei Politiker*innen – sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene.

Das Engagement der Eltern führte zu einem Modellversuch der Bund-Länder-Kommission für Bildungsfragen (BLK) und des Landes NRW, bei dem nicht so sehr das "Ob", sondern das "Wie" integrativer Beschulung erprobt werden sollte. Es konnte schon damals nicht mehr ernsthaft bezweifelt werden, dass Integration grundsätzlich möglich ist, wenngleich die wissenschaftliche Begleitung des Modellversuchs ein recht hohes Maß an intellektueller und sozialer Kompetenz als unverzichtbare Voraussetzungen für den Erfolg der Integration ermittelt hat. Auch wurde sehr schnell klar, dass von Anfang an bestimmte organisatorische, personelle und sachliche Voraussetzungen für die integrative Beschulung gegeben sein müssen.

1988 wurde das Förderzentrum für die integrative Beschulung blinder und hochgradig sehbehinderter Schüler*innen (FIBS) in Soest eingerichtet, nachdem seine Finanzierung im Rahmen des Landeshaushalts beschlossen worden war. Ursprünglich hatte das FIBS den Auftrag, die Integration blinder und hochgradig sehbehinderter Schüler*innen zu unterstützen, die Gymnasien im Land Nordrhein-Westfalen besuchen wollten. Sehr bald wurden allerdings auch Schüler*innen durch das FIBS unterstützt, die andere allgemeinbildende Schulen besuchten.

Das FIBS ist einerseits eine örtlich gebundene Einrichtung in Soest, andererseits ein flexibler Verbund aller an der integrativen Beschulung Blinder und hochgradig Sehbehinderter Beteiligten in Nordrhein-Westfalen.

Technische Hilfsmittel

Ohne die rasante technische Entwicklung von PC-Systemen und Peripheriegeräten in den vergangenen Jahren ist inklusive Beschulung von Blinden und hochgradig Sehbehinderten heute nicht mehr vorstellbar. Wurden zu Beginn des Modellversuchs z. B. Texte noch Wort für Wort von Hand in Brailleschrift übertragen, so können Texte heute gescannt, per Computer bearbeitet, in Brailleschrift übertragen, dann mit leistungsstarken Brailledruckern ausgedruckt und die Punktschriftbücher oder die Dateien digital zur Verfügung gestellt werden.

Unabdingbare Voraussetzung für den Beginn einer erfolgreichen Inklusion Blinder und hochgradig Sehbehinderter ist eine moderne technische Grundausstattung (Laptop mit Braillezeile, Tablets, Scanner, Brailledrucker, Speichermedien …) in der Schule, die es den Schüler*innen ermöglicht, ihre Notizen zu machen, Hausaufgaben und Klassenarbeiten anzufertigen sowie mit ihren Lehrer*innen schriftlich zu kommunizieren. Diese Grundausstattung ist von den Schulträgerinnen und -trägern zu beschaffen. Die Kosten hängen davon ab, welche technischen Hilfsmittel bereits in der Schule bzw. bei dem*der Schüler*in vorhanden sind. (In vielen Fällen ist auch die Unterstützung durch eine Integrationshilfe notwendig. Diese übernimmt dann Assistenzaufgaben im Unterricht, in den Pausen und im Nachmittagsbereich.)

Im Klassenraum benutzen die blinden Schüler*innen nicht mehr nur die mechanischen Brailleschreibmaschinen, sondern hauptsächlich einen Laptop mit Braillezeile. Diese Rechnerausstattung ermöglicht es, einen Text tastend zu lesen oder sich über die Sprachausgabe vorlesen zu lassen, während z. B. die Unterrichtenden oder Mitschüler*innen den Text gleichzeitig in normaler "Schwarzschrift" auf dem Bildschirm lesen kann. Entsprechend kann ein Ausdruck des Geschriebenen in Schwarz- und in Brailleschrift erfolgen oder digital gespeichert werden.