Pflichtbeteiligung der AfG
Die aktualisierte Zuständigkeitsverordnung für Eigenverantwortliche Schulen mit erweiterten Dienstvorgesetzteneigenschaften der Schulleitungen legt nun die Entscheidungssachverhalte seit 1. August 2013 (Grundschulen seit 1. August 2015) fest.
Neben der Beteiligung der AfG bei der Personalauswahl an Schulen, werden die verpflichtenden Entscheidungssachverhalte flächendeckend erweitert. Darüber hinaus können Schulleitungen auf Antrag im Einvernehmen mit der Schulkonferenz weitere Personalentscheidungen übertragen oder davon entbunden werden, z. B. ehemals Selbstständige Schulen.
Siehe auch unter verwandte Themen und Informationen zum Thema im Internet (DV Online-Arbeitshilfe).
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