Pflichtbeteiligung der AfG
Schulleiterinnen und Schulleiter nehmen seit dem 1. August 2013 zusätzliche Dienstvorgesetzteneigenschaften wahr. Dadurch sind sie mehr und mehr in der Lage, ihre Personalangelegenheiten eigenverantwortlich zu organisieren und profilgerecht zu gestalten.
Ministerium für Bildung und Schule
Neben der Beteiligung der AfG bei der Personalauswahl an Schulen, werden dadurch die verpflichtenden Entscheidungssachverhalte erweitert. Darüber hinaus können Schulleitungen auf Antrag im Einvernehmen mit der Schulkonferenz weitere Personalentscheidungen übertragen oder davon entbunden werden, zum Beispiel ehemals Selbstständige Schulen. Eine Übersicht über die Aufgaben der AfG finden Sie im Downloadbereich.