Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen
Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen (AfG) vertreten die Gleichstellungsbeauftragten der Bezirksregierung und der Schulämter an den Schulen vor Ort.
Zu ihren Aufgabenbereichen gehören unter anderem:
- Unterstützung und Beratung der Schulleitung und des Kollegiums in Angelegenheiten der Gleichstellung,
- Beteiligung in der Auswahlkommission für Stellenbesetzungen.
Je nach Status der Übernahme erweiterter Dienstvorgesetzteneigenschaften durch die Schulleitung nimmt die Pflichtbeteiligung der AfG zu. Daraus entstehen zum Teil neue Aufgaben, zugleich aber auch eine stärkere Rechtsposition der AfG bei Personalangelegenheiten. Standardisierte Vorlagen der Online-Arbeitshilfe des Schulministeriums (siehe Linkliste rechts unten) und eine möglichst frühe Kooperation der Schulleitung mit der AfG im Vorfeld einer Entscheidung kann die Arbeit erleichtern. Die Letztverantwortung für die Beachtung und Umsetzung gleichstellungsrechtlicher Vorgaben bleibt bei der Schulleiterin bzw. beim Schulleiter.
Darüber hinaus kann die AfG beratend tätig werden, unter anderem in den Bereichen:
- Unterstützung der Kolleginnen zur Bewerbung auf ein Leitungsamt,
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Gender-Mainstreaming.
Zur Qualifizierung der AfG werden Dienstbesprechungen durchgeführt und Fortbildungen unter dem Stichwort „Gleichstellung“ angeboten.
Ersatzschulen können per Dienstanweisung das LGG für anwendbar erklären.
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