Bildschirmvorsorgeuntersuchung G37
Die Bezirksregierung Arnsberg bietet Lehrkräften an öffentlicher Schulen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten eine Bildschirmvorsorgeuntersuchung an.
Die Teilnahme an der Bildschirmvorsorgeuntersuchung ist freiwillig und für alle Lehrkräfte kostenfrei; sie soll nach Möglichkeit nicht zu Unterrichtsausfall führen.
Der „Handlungsrahmen zur Kostenerstattung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen“ enthält Informationen unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe eine Kostenerstattung für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille möglich ist.
Bitte informieren Sie sich hier vor der Anschaffung einer entsprechenden Brille:
Wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Bildschirmarbeit von der B·A·D GmbH bescheinigt, dass die Voraussetzungen für eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsplatzbrille), für die zu erbringende Arbeitsleistung erforderlich ist, liegt eine ausreichende Begründung vor, dass es dieses Arbeitsmittels bedarf.
Ein Nachweis durch die Schulleitung über eine Mindestarbeitszeit am Dienstrechner ist nicht mehr erforderlich!
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