Bezirksregierung
Arnsberg

Zertifikat für Schulen

Zertifikat der Bezirksregierung Arnsberg für internationale Schulentwicklung

Die Zertifizierung

Die mögliche Zertifizierung der jeweiligen Schule erfolgt nach Annahme der Bewerbung zur Teilnahme durch eine Auswahlkommission bestehend aus Mitgliedern des Fortbildungsdezernats und der schulfachlichen Aufsicht in einem Dreischritt:

Zertifizierungsschritt 1

In einem zu Beginn geführten Kontraktierungsgespräch zwischen Schule und Moderierenden der Schulentwicklungsberatung der Bezirksregierung werden auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen und der schulischen Bedarfslage folgende Felder beleuchtet und markiert:

In welchem Projektschwerpunkt, in welchen Projektschwerpunkten gedenkt sich die Schule weiterzuentwickeln?

  • Benötigt die Schule Unterstützung, zum Beispiel durch Schulentwicklungsberatung?
  • In welchen zeitlichen Horizont plant die Schule die Entwicklungsschritte?
  • Wie gedenkt die Schule die Entwicklungen nachhaltig zu implementieren?

Aufgrund dieser zielgerichteten Kontraktierung erhält die Schule eine Bestätigung, dass sie teilnehmende Partnerin am Projekt für internationale Schulentwicklung der Bezirksregierung Arnsberg ist und somit der erste Zertifizierungsschritt erfolgreich absolviert wurde. Die Bestätigung darf seitens der Schule öffentlichkeitswirksam verwendet werden.

Zertifizierungsschritt 2

Nach 1,5 Jahren der Beteiligung im Projekt erfolgt die Erstellung eines Zwischenberichts der Schule, indem Aussagen zu den folgenden Fragestellungen getätigt werden sollten:

  • Inwieweit befindet sich die Schule in Reflexion auf die Kontraktierung auf dem verabredeten Weg?
  • In welchen schulischen Gremien oder unter welchen Bedingungen sind dem Kontraktierungsgespräch verabredeten Ziele angebahnt worden?
  • In welchem Umfang hat sich die Schule aktiv in das Netzwerk des Projekts eingebracht?
  • Welche internationalen Kontakte mit welchen Themenschwerpunkten hat es gegeben und welche Konsequenzen sind daraus bereits gezogen worden, bzw. sind daraus planerisch untermauert?
  • Wie hat sich die mögliche Internationalität bezogen auf den Kontrakt bereits auf die Schule ausgewirkt? 
  • Welche Unterstützung wird für die weiteren Prozesse benötigt bzw. ist bereits auf den Weg gebracht worden?

Der eingereichte Bericht wird durch die Projektleitung reflektiert und jede teilnehmende Schule erhält eine Rückmeldung.

Zertifizierungsschritt 3

Zum Ende des 3. Jahres wird aufgrund einer zweigeteilten Anamnese die mögliche Zertifizierung vorgenommen.

Der strukturierte Bericht aus dem Vorjahr wird aktualisiert und durch folgende Fragestellungen ergänzt:

  • Welche Mobilitäten haben stattgefunden (Berichte sind einzureichen)?
  • Wie haben die verabredeten und möglicherweise begleiteten Schulentwicklungsprozesse Eingang in das Schulprogramm gefunden bzw. wie ist dieses geplant?
  • In welcher Form hat sich die Schule in die Netzwerkarbeit sowohl national als auch international eingebracht und hat sich somit aktiv am Projekt beteiligt?
  • Wie ist sichergestellt, dass die implementierten Veränderungen nachhaltig wirken, bzw. kontinuierlichen Weiterentwicklungen unterzogen werden?

Erfüllt die Schule die Kriterien, wird sie von der Bezirksregierung Arnsberg zur zertifizierten Schule für internationale Schulentwicklung ernannt. Die Zertifizierung darf seitens der Schule öffentlichkeitswirksam verwendet werden.

Folgende Kriterien sind zur Zertifizierung zu erfüllen:

  • Die im Bewerbungsverfahren und dem Kontraktierungsgespräch festgesetzten Ziele sind erreicht, respektive so angepasst und umgesetzt worden, dass sie der Projektidee entsprechen.
  • Die Entwicklungen basieren insbesondere auf den Erfahrungen und Erkenntnissen im Kontext von internationalen Kontakten.
  • Die Entwicklungen orientieren sich an einem oder mehreren der vorgegebenen 6 Schwerpunktthemen.
  • Die Schulentwicklungsprozesse haben Eingang in die Schulprogrammatik gefunden oder es wird plausibel aufgezeigt, dass dies in zeitlicher Nähe geschehen wird.
  • Die Implementationen sind so angelegt, dass sie nachhaltig wirken.
  • Die Implementationen sind so angelegt, dass sie kontinuierlich evaluiert und möglicherweise weiterentwickelt werden können.
  • Die regelmäßige aktive Teilnahme an Informations- und Netzwerkangeboten sowie die Ausführung der Multiplikatorenrolle ist erfolgt.

Eine Zertifizierungskommission entscheidet auf Grundlage der oben genannten Kriterien, unter Berücksichtigung der SEB-Rückmeldung und mittels des Abschlussberichts der Schulen über die Zertifizierung.