Bundesförderung
Wenngleich Denkmalschutz und Denkmalpflege in erster Linie Aufgaben der Länder sind, ist der Erhalt wichtiger nationaler Kulturdenkmäler seit je her auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes.
Durch das folgende Programm fördert die Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM) den Erhalt von Denkmälern:
Denkmalschutz-Sonderprogramme (DS)
Seit 2007 hat die BKM neben den sonstigen Denkmalpflegeprogrammen bislang zwölf Denkmalschutz-Sonderprogramme aufgelegt, durch die der Bund dringende Sanierungsarbeiten an bedeutenden Kulturdenkmälern ermöglicht.
Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft. Diese zusätzlichen Bundesmittel werden durch Kofinanzierung in mindestens gleicher Höhe von Ländern, Kommunen, Eigentümern und engagierten Projektträgern ergänzt.
Die Abwicklung dieses Förderprogramms erfolgt durch das Dezernat 35.4 der Bezirksregierung. Zuwendungen können nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Anträge für das aktuelle Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII der BKM sind bis zum 05. April.2024 bei der Bezirksregierung zu stellen. Anträge, die nach dem 05. April 2024 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingehen, werden ungeprüft nachrichtlich an BKM weitergeleitet. Im weiteren Verfahren können sie jedoch nicht berücksichtigt werden.
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