Brenscheider Mühle / ©Clemens Scheumann
Denkmalförderung
Die Förderung von Denkmälern erfolgt durch Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen und durch Förderprogramme des Bundes (Staatsministerin für Kultur und Medien – BKM). Daneben besteht die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung.
Einzelheiten zu den Landesförderprogrammen finden Sie hier.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind zwar in erster Linie Aufgaben der Länder, der Erhalt wichtiger nationaler Kulturdenkmäler ist aber von je her auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes. Einzelheiten zu den Bundesförderprogrammen finden Sie hier.
Die Bearbeitung und Abwicklung der Förderprogramme des Landes und des Bundes erfolgt durch die Bezirksregierung, Dezernat 35.4.
Stand: August 2024
Weiterführende Informationen
Landesförderung
Bundesförderung
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