Bezirksregierung
Arnsberg
Zwei Lastkraftwagen fahren in entgegengesetzter Richtung auf einer Straße.

Nachhaltige Wegebaumaßnahmen sollen die zentrale ländliche Infrastruktur (Wirtschaftswege) verbessern, indem der Ausbau und die Befestigung vorhandener Wege gefördert werden. Grundlage ist ein gefördertes oder von der Bezirksregierung Arnsberg anerkanntes Wegenetzkonzept.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, die nach Schlussfeststellung des Verfahrens gem. § 151 FlurbG bestehen bleiben
  • Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasser- und Bodenverbandsgesetz

Was wird gefördert?

  • Der Ausbau und die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wirtschaftswege, die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und dem eingeschränkten KfZ-Verkehr sowie dem überregionalen Radverkehr oder der Sicherstellung land- und forstwirtschaftlicher Verbindungen oder der Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke dienen
  • Bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken als Bestandteil der Wegebaumaßnahme sofern sie für die Gesamtmaßnahme notwendig sind
  • Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege (nur Lückenschlüsse)
  • Erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes

Wie viel Förderung gibt es?

  • 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Kommunen, die einer LEADER oder VITAL.NRW Region angehören können einen erhöhten Fördersatz von 70 Prozent beantragen, sofern die Maßnahme der Umsetzung einer regionalen Entwicklungsstrategie dient

Die Höchstgrenze der Förderung beträgt 500.000 Euro je Maßnahme, ein Antragsteller kann mehrere Maßnahmen beantragen.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Es muss ein gefördertes oder durch die Bezirksregierung Arnsberg anerkanntes Wegenetzkonzept vorliegen. 

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die ausführliche Beschreibung aller Fördertatbestände sowie die jeweiligen Voraussetzungen und Verfahrensanforderungen können Sie der Richtlinie zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur entnehmen.

Wir empfehlen vor Antragstellung die telefonische Kontaktaufnahme mit den Sachbearbeitern, um die Fördervoraussetzungen zu klären.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Der Stichtag für die Einreichung von Anträgen zum ländlichen Wirtschafswegebau ist der 15.01. eines Jahres.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag ist schriftlich bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur in der Fassung vom 17.10.2022.