Bezirksregierung
Arnsberg
Bild eines Waldwegs von oben.

Ländliche Wegenetzkonzepte

Ländliche Wege sind wichtige Infrastrukturbaustein, um Räume zu erschließen und zu entwickeln. Sie verbinden nicht nur Gemeinden und Dörfer, sondern erschließen auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und dienen touristischen Zwecken. Ziel ist es, zukunftsfähig und bedarfsgerecht zu planen.

Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden

Was wird gefördert?

Die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes unter Einbeziehung der Bevölkerung. Das Wegenetzkonzept muss eine Bestandsaufnahme, ein Soll- Konzept sowie konkrete Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen umfassen. Diese sollen an der verkehrlichen Bedeutung ausgerichtet seien und Natur und Landschaftselemente berücksichtigen. Abschließend sollen sich Handlungsoptionen für Investitionsentscheidungen und für die dauerhafte Unterhaltung der Wege ableiten lassen.

Die Ergebnisse sind in digitaler Form zu dokumentieren. Zur besseren Orientierung stellen wir im Downloadbereich zusätzliche Informationen bereit, die bei der Beantragung und Erstellung des Wegenetzkonzeptes hilfreich sind.

Wie viel Förderung gibt es?

Pro Kommune kann ein Konzept mit 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro, die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Die beantragende Kommune muss ganz oder teilweise innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ definierten Gebietskulisse liegen und das gesamte Gemeindegebiet muss in die Planung einbezogen werden.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die ausführliche Beschreibung aller Fördertatbestände sowie die jeweiligen Voraussetzungen und Verfahrensanforderungen können Sie der Richtlinie zur Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte entnehmen. Wir empfehlen vor Antragstellung die telefonische Kontaktaufnahme (siehe rechte Spalte), um die Inhalte des Konzeptes abzustimmen und Fördervoraussetzungen zu klären.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Der jährliche Stichtag zur Antragsstellung liegt im Herbst, bitte informieren sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Mitarbeitern (siehe rechte Spalte).

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag ist schriftlich bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz in der Fassung vom 25.07.2018.