Pharmazeutische Unternehmer und Unternehmerinnen
Für die Betriebe, die neben einer Erlaubnis gem. § 13 zur Herstellung von Arzneimitteln oder gem. § 52a AMG 13 zum Großhandel mit Arzneimitteln, zusätzlich auch die Funktion eines pharmazeutischen Unternehmers (pU) wahrnehmen, sind neben der Anzeige folgende Unterlagen bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen:
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- Name (Rechtform), Anschrift, Kontaktdaten
- Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung, nicht älter als 3 Monate
- Arzneimittel
- Anzeige gem. § 67 (Zulassungsinhaber*in) unter Angabe der Arzneimittel und der/den entsprechenden Zulassungs-bzw. Registrierungsnummern
- Arzneimittelzulassung
- Arzneimittelregistrierung
- Inverkehrbringen von Arzneimitteln unter eigenem Namen
- Mitvertriebsrecht von anderen (inkl. Liste der betreffenden Unternehmen)
- Mitvertriebsrecht für anderen (inkl. Liste der betreffenden Unternehmen)
- Anzeige gem. § 67 (Zulassungsinhaber*in) unter Angabe der Arzneimittel und der/den entsprechenden Zulassungs-bzw. Registrierungsnummern
- Personal
- Stufenplanbeauftragte*r gem. § 63a AMG
- Name, Kontaktdaten
- Nachweis der Sachkunde durch unterschriebenen Lebenslauf,
- beglaubigte Zeugnisse über die Ausbildung/das Studium
- Führungszeugnis der Belegart 0, (im Original, nicht älter als 3 Monate) - bitte als Verwendungszeck "pharmazeutischer Unternehmer + Firmenname" angeben - sowie
- persönliche Erklärung, dass kein Strafverfahren anhängig ist
- Arbeitsvereinbarung, datiert und von beiden Parteien unterschrieben
- Informationsbeauftragte*r gem. § 74a AMG
- Name, Kontaktdaten
- Nachweis der Sachkunde durch unterschriebenen Lebenslauf,
- beglaubigte Zeugnisse über die Ausbildung/das Studium
- Führungszeugnis der Belegart 0, (im Original, nicht älter als 3 Monate) - bitte als Verwendungszeck "pharmazeutischer Unternehmer + Firmenname" angeben - sowie
- persönliche Erklärung, dass kein Strafverfahren anhängig ist
- Arbeitsvereinbarung, datiert und von beiden Parteien unterschrieben
- Stufenplanbeauftragte*r gem. § 63a AMG
- Nachweis der Deckungsvorsorge gem. § 94 AMG
- Tätigkeiten im eigenen Auftrag gem. § 9 der AMWHV
- Externe Lagerung / Liste der externen Lagerstätten
- Auftragsherstellung / Liste der Auftragshersteller
- Auftragsprüfung / Liste der Auftragslabore
- ggf. Freigabe im Auftrag / Liste der freigebenden Betriebe
- Auftragslogistiker / Liste der betreffenden Unternehmen
- Weitere Unterlagen (soweit noch nicht vorliegend)
- Qualitätssicherungssystem (der pU ist verpflichtet ein QM-System zu betreiben, § 3 Abs. 1 AMWHV i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr.2 AMWHV)
- Organigramm
- Zahl der Mitarbeiter
- 24-Stunden-Erreichbarkeit
Hinweise:
Arzneimittelzulassung
Fragen zur Zulassung oder Registrierung von Arzneimitteln als Voraussetzung für das Inverkehrbringen richten Sie bitte an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bzw. das Paul-Ehrlich-Institut.
Weitere Informationen zum Thema „Pharmazeutischer Unternehmer“ finden Sie im „Fragen und Antwortpapier zu pharmazeutischen Unternehmern der EFG 02“ von der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG).