Hinweise zu der Entgegennahme elektronischer Rechnungen
Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit E-Rechnungen zu stellen. Die hierfür erforderliche Leitweg-ID der Bezirksregierung lautet: 059580004004-03001-62
Zum Einreichen von E-Rechnungen über das Weberfassungsmodul nutzen Rechnungssender bitte ab sofort folgenden Link: https://erechnung.nrw
Hinweis: Es besteht in Nordrhein-Westfalen noch keine Pflicht die Rechnungen elektronisch einzureichen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, die Rechnungen auf dem Postweg an die Bezirksregierung Arnsberg zu senden.
Zur Information
Um die Vielzahl an nicht interoperablen Datenformaten zu regulieren, wurde die Europäische Richtlinie 2014/55/EU eingeführt und durch die Norm EN16931 für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Auftraggebern umgesetzt.
In diesem Sinne ermöglicht das zentrale E-Rechnungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen Rechnungsstellern, Rechnungen im Format XRechnung zu erstellen, hochzuladen und zu versenden. Auch der Direktversand per Mail ist möglich.
Weitere Informationen zu E-Rechnungen in Nordrhein-Westfalen sowie spezifische Informationen für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger inklusive dem Zugang zum E-Rechnungsportal NRW finden Sie unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw.
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