Verwendungsnachweis 2025
Verwendungsnachweis Regionale Beratung für das Jahr 2025
Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2025 bezüglich der Stellen der Regionalen Beratung für Geflüchtete beziehungsweise für die Überregionalen Fachbegleitungen ist ausschließlich online über das Fachverfahren förderung.nrw im Laufe der ersten sechs Monate spätestens bis zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen.
Die im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Anlagen 5.1 bis 5.4 zum Verwendungsnachweis sind mit dem unter förderung.nrw zu erstellenden Verwendungsnachweis hochzuladen.
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