Bezirksregierung
Arnsberg
20.11.2024

Regionalplan für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein - Zweite Offenlage gestartet

Auf ihrer Sitzung am 29. Oktober haben die Mitglieder des Regionalrates Arnsberg einstimmig für eine zweite Offenlage des Planentwurfes für die Neuaufstellung des Regionalplanes für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe sowie den Kreis Siegen Wittgenstein votiert. (vgl. RR Vorlage 06/04/2024)

Die geänderten Planunterlagen bestehend aus den textlichen und zeichnerischen Festlegungen und Erläuterungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht können elektronisch auf der Digitalen Plattform, der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg sowie im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter der folgenden Adresse eingesehen und heruntergeladen werden. https://url.nrw/bra-mk-oe-si-2

Eine Stellungnahme ist ausschließlich zu den geänderten Planinhalten möglich.

Weiterhin liegen die geänderten Planunterlagen im Zeitraum vom 18.11.2024 bis einschließlich 17.12.2024 an folgenden Stellen zu jedermanns Einsicht innerhalb der behördlichen Dienststunden öffentlich aus:

 

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32 – Regionalentwicklung – 
Seibertzstraße 2, 1. Zwischengeschoss
59821 Arnsberg

Behördliche Dienststunden:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, 
Freitag: 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.

Es wird grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden:
Frau Koloßa: 02931 82-2300roswitha [dot] kolossa [at] bra [dot] nrw [dot] de (roswitha [dot] kolossa@bra [dot] nrw [dot] de)
Frau Kale: 02931 82-2301anja [dot] kale [at] bra [dot] nrw [dot] de (anja [dot] kale@bra [dot] nrw [dot] de)

 

Landrat des Märkischen Kreises
FD 44 Natur- und Umweltschutz
Raum 311
Kreishaus Lüdenscheid 
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Behördliche Dienststunden: 
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.

Ein Termin ist telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abzustimmen:
Herr Hesse: 02351 966-6394b [dot] hesse [at] maerkischer-kreis [dot] de (b [dot] hesse@maerkischer-kreis [dot] de)

 

Landrat des Kreises Olpe
Fachdienst Umwelt, Untere Naturschutzbehörde
Raum 3.076
Westfälische Straße 75
57462 Olpe

Behördliche Dienststunden: 
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, 
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.

Es wird grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden:
Herr Klein: 02761 81-305an [dot] klein [at] kreis-olpe [dot] de (an [dot] klein@kreis-olpe [dot] de)
Frau Venema: 02761 81-227s [dot] venema [at] kreis-olpe [dot] de (s [dot] venema@kreis-olpe [dot] de) 
Frau Rabe: 02761 81-579f [dot] rabe [at] kreis-olpe [dot] de (f [dot] rabe@kreis-olpe [dot] de)

 

Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein
Bauamt
Raum 823 (8. Etage)
Kreishaus
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen

Behördliche Dienststunden: 
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
(mittwochs keine telefonische Erreichbarkeit)
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.

Es wird grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden:
Herr Barutowicz: 0271 333-1840m [dot] barutowicz [at] siegen-wittgenstein [dot] de (m [dot] barutowicz@siegen-wittgenstein [dot] de)

 

Nach der Veröffentlichung des ersten Planentwurfes waren insgesamt 4.619 Einwendungen und Bedenken von Bürgern und Bürgerinnen sowie 116 Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, Kammern und Fachbehörden eingegangen. Diese sind alle fachlich bearbeitet und in den Sommermonaten nochmals in 42 Terminen mit den Verfahrensbeteiligten erörtert worden. Ziel der Erörterungen war es, einen Ausgleich der Meinungen herbeizuführen und die Kriterien zur Aufstellung des Regionalplans zu erläutern bzw. möglichst nachvollziehbar darzulegen. Durch rechtliche Änderungen sowie aus der Vielzahl der Stellungnahmen und der Ergebnisse der Erörterungen haben sich wesentliche Änderungen des Planentwurfs ergeben. Daher hat der Regionalrat die zweite Offenlage beschlossen.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können jetzt ausschließlich zu den im Vergleich zum ersten Planentwurf vorgenommenen Änderungen Stellung nehmen. Die Änderungen sind in den Unterlagen entsprechend markiert. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Die Bezirksregierung bereitet Vorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen aus planerischen Gesichtspunkten umgegangen werden kann. Der dann entstandene zweite Planentwurf soll im Frühjahr 2025 dem Regionalrat abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.