Bezirksregierung
Arnsberg

Gewässerunterhaltung

Unter Gewässerunterhaltung versteht man Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der wasserwirtschaftlichen und naturräumlichen Funktion. Sie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Landeswassergesetze (LWG) geregelt.

Die Arbeiten der Gewässerunterhaltung werden durch eigene Mitarbeiter der Betriebshöfe Benninghausen und Boke durchgeführt. Zu den typischen Arbeiten gehören u. a. ökologische Gestaltung der Ufer und Auenflächen, Wege- und Zaunarbeiten, Böschungs- und Deichpflege, die Erhaltung des erforderlichen Abflussquerschnitts sowie Sicherungsmaßnahmen im Hochwasserfall.  

Gehölzschnittarbeiten zur Gewässerunterhaltung werden nur innerhalb der Schnittzeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt. Sie dienen dazu, den guten Abfluss des Wassers im Gewässerprofil aufrecht zu erhalten.