Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden.
Die wirtschaftliche Tätigkeit der Antragstellenden muss unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) und 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt werden.
Eine Liste dieser Abteilungen finden Sie hier.
Was wird gefördert?
- Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte zur Transformation von Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045.
- Ausgaben für Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendiger Vorprüfungen sowie Untersuchungen zur Konzepterstellung.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:
- maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro
Für Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 10 Millionen Euro beläuft:
- maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Die Konzepterstellung muss anbieterneutral und unabhängig sein. Die Konzepterstellung hat durch eine qualifizierte Beraterin beziehungsweise einen qualifizierten Berater zu erfolgen.
Qualifiziert sind Beratende, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren.
In den Konzepten sind prozessspezifische Potentiale
- zur Steigerung der Energieeffizienz,
- zur Elektrifizierung beziehungsweise zum Energieträgerwechsel sowie
- zum Carbon Management, insbesondere durch Wechsel der Einsatzstoffe, der Kreislaufführung und des Kohlenstoffdioxid-Managements, zu untersuchen und spezifische Maßnahmen zur Potenzialausschöpfung zu definieren.
Zudem sind Potentiale zur langfristigen Nutzung von Abwärme innerhalb und außerhalb des Betriebs zu untersuchen und spezifische Maßnahmen zur Potenzialausschöpfung zu definieren.
Die Förderung wird je Unternehmen nur einmal gewährt.
Die Konzepte müssen sich auf eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen beziehen.
Weitere Prüferfordernisse und Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen).
- Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
-
vom 15. Februar 2024
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