Individuelle Förderung
Im Schulsystem des Landes NRW haben alle Schüler*innen ein Recht auf individuelle Förderung. Übergeordnetes Ziel der Förderung ist die Herstellung gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft oder einer Behinderung.
Individuelle Förderung in der Schule verfolgt mithin das Ziel, Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Lernausgangslagen zu befähigen, ihre Begabungen und Kompetenzen bestmöglich zu entdecken und zu entfalten. Dazu gehört es auch, Schwächen und Defizite zu diagnostizieren und Bildungsbarrieren zu beseitigen.
Schule ist der Ort, wo die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten einer*eines jeden Einzelnen mit den Entwicklungsansprüchen der Gesellschaft in Einklang gebracht werden. Eine so verstandene individuelle Förderung ist Basis einer Lernkultur, die integraler Bestandteil einer modernen Schulentwicklung ist.
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