Bezirksregierung
Arnsberg
Großer Sitzungssaal der Bezirksregierung Arnsberg
24.09.2019
Städtebau

Arnsberger Gespräche zum Städtebaurecht

Das Bauplanungsrecht ist eine interessante und anspruchsvolle Rechtsmaterie. Gesetzesänderungen und umfangreiche Rechtsprechung erfordern eine stetige Auseinandersetzung, um die Regelungen rechtssicher anwenden zu können.

Die Bezirksregierung Arnsberg berät und unterstützt dabei die Städte, Gemeinden und Kreise im Regierungsbezirk. Gleichzeitig soll der fachliche Austausch zwischen den Kommunen sowie zwischen der Bezirksregierung und den Kommunen gefördert werden. Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksregierung im vergangenen Jahr eine neue Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen – die Arnsberger Gespräche zum Städtebaurecht. Am 20. September 2019 fand die dritte Veranstaltung zum Thema „Der Umweltbericht nach der 2017 novellierten Anlage 1 zum BauGB“ statt.

Zunächst begrüßte Benjamin Heyn, Dezernent im Städtebaudezernat, die fast 80 Teilnehmer*innen und leitete in die Veranstaltung ein. Anschließend übernahm Prof. Dr.-Ing. Bernhard Weyrauch von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und referierte zu verschiedenen Fragen rund um den Umweltbericht. Er legte dabei ein besonderes Augenmerk auf die – teils schwer verständliche – im Jahr 2017 novellierte Anlage 1 zum BauGB, die von den planenden Kommunen zu beachten ist.

Im Rahmen der Diskussion und Nachfragen wurden die unterschiedlichen Herausforderungen und Problemlagen an den Umweltbericht auf lokaler Ebene deutlich.

Das kostenfreie Angebot richtet sich an die 83 Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk sowie – je nach Thema – auch an die sieben Kreise. Die nächste Veranstaltung ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen. Die Kommunen und Kreise werden rechtzeitig darüber informiert.