Technisches Berufskolleg II – Verzahnung mit dualen Ausbildungsberufen
Das Zeugnis kann u.U. in Verbindung mit dem Nachweis über eine zusätzliche Praxis (ein mind. halbjähriges einschlägiges (zum Schulabschluss) Praktikum oder eine zusätzlich abgeschlossene Berufsausbildung (zusätzlich zum Assistentenabschluss) oder einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens 2 Jahren) anerkannt werden.
Für die Anerkennung der Fachhochschulreife für Nordrhein-Westfalen müssen Sie uns folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag auf Anerkennung der Fachhochschulreife
- Lebenslauf
- Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses der Fachhochschulreife und ggfls. des Assistentenabschlusses
- Bewertungsschreiben zum Schulabschluss aus dem Kultusministerium in Stuttgart. Zuständig Herr Bausch (Telefon: 0711 279-2737)
- Beglaubigte Fotokopie des berufspraktischen Teils entweder
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- Prüfungszeugnis über die bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (z.B. von der IHK)
- Praktikumsnachweis des einschlägigen Praktikums (Aus dem Nachweis muss der Zeitraum, der geleistete Wochenstundenumfang und die genauen Tätigkeiten hervorgehen.)
- Arbeitsbescheinigung/en über eine mind. zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in Vollzeit . Bei Teilzeit mit mindestens einer halben Stelle entsprechend länger. (Aus der Bescheinigung muss der Zeitraum, der geleistete Wochenstundenumfang und das Tätigkeitsfeld hervorgehen.)
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