Steuerentlastungen für Denkmaleigentümer*innen
Wer denkmalgeschützten Wohnraum besitzt und privates Kapital für dessen Erhaltung einsetzt, kann dafür Steuervergünstigungen, zum Beispiel durch Abschreibungen, in Anspruch nehmen.
Wichtige Hinweise gibt die Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
Anträge auf eine Steuerbescheinigung nach § 36 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen nimmt die jeweils zuständige Kommune entgegen. Die Vordrucke stehen meist im Internetauftritt der Kommunen zur Verfügung.
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