Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Der schulische Teil der Fachhochschulreife muss durch ein schulisches Zeugnis nachgewiesen werden.
Die Fachhochschulreife kann in Nordrhein-Westfalen regelmäßig erworben werden
- in einem erfolgreich beendeten Bildungsgang der zweijährigen Berufsfachschulen an den Berufskollegs (z. B. Höhere Handelsschule)
- nach Abschluss der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe am Berufskolleg mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 nach den Bedingungen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs die zur Allgemeinen Hochschulreife führen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg –APO-BK Anlage D)
- nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe (in G8) bzw. Abschluss der Jahrgangsstufe 12/13 (alt G9) unter bestimmten Bedingungen
- nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase an einem Weiterbildungskolleg (Abendgymnasium und Kolleg) nach den Bedingungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg – APO-WbK
- nach den Bestimmungen der Externenprüfung (Abitur) sowie der Prüfungsordnung (Abitur) an den Walddorfschulen
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