Bezirksregierung
Arnsberg

Förderung gemäß Grüne Infrastruktur REACT EU

Ziel von REACT-EU („Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“) als Teil von EFRE ist es grüne Infrastruktur vorwiegend im urbanen Raum zu entwickeln, zu erhalten und zu verbessern sowie naturtouristische Angebote in NRW zu schaffen.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Gemeinden, Gemeindeverbände aus Nordrhein-Westfalen
  • Trägerinnen und Träger von Naturparken, Stiftungen sowie die in NRW anerkannten Naturschutzverbände
  • Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
    Juristische Personen des Privatrechts sind nur dann antragsberechtigt, wenn zu ihrem Aufgabenbereich bzw. Satzungszweck der Naturschutz gehört.

Bei Sicherung und Entwicklung von Brachflächen und Alt- bzw. Altlastenstandorten ausschließlich:

  • Gemeinden, Gemeindeverbände aus Nordrhein-Westfalen
  • Juristische Personen des Privatrechts, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt.
  • Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände in Form von Eigenbetrieben im Sinn von § 114 der Gemeindeordnung (gemeindliche Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit)

Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt und können auch über eine Weiterleitung keine Zuwendung erhalten.

Was wird gefördert?

  • Sicherung, Entwicklung und Neuschaffung von Freiflächen
  • Sicherung und Entwicklung von Sukzessionswald (sogenannter Industriewald)
  • Maßnahmen zum wohnortnahen Naturerleben
  • Maßnahmen zur Entwicklung von Grünflächen als Beitrag zur Umweltgerechtigkeit
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltbedingungen im öffentlichen Raum
  • Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
  • Investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Unterstützung von Biologischen Stationen

Wie viel Förderung gibt es?

  • Kommunen haben abweichend von den RL GI aufgrund von § 28 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2021 des Landes NRW die Möglichkeit eine Vollfinanzierung zu beantragen. Für andere Antragstellende gelten die Regelungen gemäß RL GI (Nr. 5.5), welche eine Anteilsfinanzierung von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vorsehen.
  • Die Bagatellgrenze für eine Zuwendung wird abweichend von den RL GI für alle Zuwendungsempfänger*innen auf 100.000 Euro festgelegt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

  • Es gelten die Bestimmungen der RL GI (Nr. 4 + 5).
  • Abweichend von der RL GI und der EFRE RRL sind Personalausgaben nicht zuwendungsfähig.
  • Abweichend von den RL GI ist ein kommunales Handlungskonzept nicht Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung.
  • Das Vorhaben muss sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und darf nicht gleichzeitig in anderen Wettbewerben bzw. Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein (Durchführungszeitraum).

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Prüfung der Anträge auf EFRE-Konformität und Fachlichkeit erfolgt parallel in den Dezernaten 34 und 51 der zuständigen Bezirksregierung in der Reihenfolge des Eingangs.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Die Förderanträge können bis zum 30.09.2021 gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 34, EU-Förderung

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur einschließlich von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (Richtlinien Grüne Infrastruktur)

Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz III-1 - 634.01.01.00 vom 13. Februar 2017

REACT EU „Förderprogramm Grüne Infrastruktur“ (Stand: 18.06.2021) der EFRE-Verwaltungsbehörde NRW Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen