Bezirksregierung
Arnsberg

Häufig gestellte Fragen

Wieso wird über Diesel-Fahrverbote diskutiert, obwohl Dieselfahrzeuge bereits seit Jahrzehnten fahren?

Die europäische „Luftqualitätsrichtlinie“ (RL 2008/50/EG) gibt für bestimmte Schadstoffe Grenzwerte in Form von Jahres-, Tages- oder Stundenmittelwerten zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor. Der Jahresmittelwert für Feinstaub wird in Nordrhein-Westfalen seit 2014 durchgängig eingehalten. Es gab landesweit lediglich an einer Messstation in Lünen (Regierungsbezirk Arnsberg), die durch  Industrie und Gewerbe geprägt ist, im Jahr 2018 eine geringfügige lokale Überschreitung bei der zulässigen Zahl von 35 Tagesmittelwerten. Durch ergriffenen Maßnahmen konnte 2019 auch andieser Stelle die zulässige Feinstaubbelastung wieder deutlich unterschritten werden.

Der seit dem 1. Oktober 2010 einzuhaltende Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel wird – im Gegensatz zu den Vorgaben zum Stundenmittelwert – aktuell noch an einigen Stellen im Land nicht eingehalten. Im Regierungsbezirk Arnsberg waren in 2019 zwei Städte betroffen. Damit ist gegenüber 2018 eine deutliche Verbesserung eingetreten. Die Stellen mit NO2-Überschreitungen in den betroffenen Städten sind ausschließlich lokal eng begrenzt. Die Luftqualitätsrichtlinie geht auf wissenschaftliche Erkenntnisse der Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) zurück, die nahelegen, dass Stickoxide stärker als früher angenommen gesundheitsgefährdend sind.

Bundesweit treten in vielen Städten Grenzwertüberschreitungen auf. Der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat daher mehrere Bundesländer (u.a. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die jeweils zuständigen Behörden) wegen besonders hoher Grenzwertüberschreitungen in einzelnen Städten verklagt, um die Einhaltung der Grenzwerte durchzusetzen.

Dieselfahrzeuge gelten als einer der Hauptverursacher der Überschreitung, da die motorischen Verbrennungsprozesse bei deutlich höherer Temperatur stattfinden als bei Benzinfahrzeugen, was eine stärkere Bildung von Stickoxiden zur Folge hat. Der höhere Anteil an Stickoxiden kann durch geeignete Filtertechnologien niedrig gehalten werden. Allerdings haben die Untersuchungen zum sogenannten „Diesel-Skandal“ gezeigt, dass die bisher eingesetzten Filter häufig nur in kleinen Lastbereichen ihre volle Wirkung entfalten und somit die abgegebenen Emissionen im realen Verkehr auf der Straße deutlich höher als auf dem Prüfstand liegen.

Welche Städte sind von den Klagen betroffen?

Im Regierungsbezirk Arnsberg sind die Städte Bochum, Dortmund und Hagen von Klagen betroffen.

Neben den Plänen der Bezirksregierung Arnsberg sind in NRW die Pläne für die Städte Gelsenkirchen (Bezirksregierung Münster), Paderborn und Bielefeld (Bezirksregierung Detmold), Düsseldorf, Essen, Oberhausen und Wuppertal (Bezirksregierung Düsseldorf) sowie Aachen, Bonn, Düren und Köln (Bezirksregierung Köln) von Klagen betroffen.

Die Klageerhebungen für Bochum und Dortmund erfolgten am 29. März 2018 beim Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen. Die für den 15. November 2018 vor dem VG angesetzte mündliche Verhandlung wurde aufgehoben und das Verfahren aufgrund zwischenzeitlich eingetretener erstinstanzlicher Zuständigkeit an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster verwiesen.

Die Klage gegen den Luftreinhalteplan Hagen ging am 4. Januar 2019 bei der Bezirksregierung Arnsberg ein.

Im Januar und Februar 2020 wurden zu den beklagten Plänen Bochum, Dortmund und Hagen Vergleichsverhandlungen vor dem OVG Münster geführt und erfolgreich abgeschlossen. Unter Zugrundelegung der Vergleichsvereinbarungen schreibt die Bezirksregierung Arnsberg diese Luftreinhaltepläne derzeit fort.

Aktuelle gesetzliche Änderungen zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten

Am 8. April 2019 hat der Bundestag die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Nach § 47 Abs. 4a BImSchG kommen Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren bestimmter Schadstoffklassen in der Regel nur in Gebieten in Betracht, in denen der ermittelte Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid 50 µg/m3 überschritten wird. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 2019 Teil I Nr. 12 am 11. April 2019 ist die Änderung am 12. April 2019 in Kraft getreten. Inwieweit die vorliegende Überschreitungssituationen in den Städten Ausnahmen von diesem Regelfall darstellen, ist aufgrund der getroffenen Vergleiche für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen unerheblich.

Wird es Diesel-Fahrverbote geben?

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 ist ein Einfahrtverbot rechtlich prinzipiell möglich, wenn dieses die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte darstellt. Einfahrverbote sind somit – unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – in Betracht zu ziehen.

Die Entscheidung für oder gegen die Einführung von Einfahrtbeschränkungen ist auch immer von lokalen Faktoren abhängig. Eine pauschale über den jeweiligen Einzelfall hinausgehende Aussage ist dementsprechend nicht möglich.

Soweit die in den Vergleichsverfahren festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden und diese die erwartete Wirkung zeigen, wird es zu keinen Diesel-Fahrverboten in Bochum, Dortmund und Hagen kommen.

Werden alternative verkehrliche Maßnahmen zur Belastungsreduktion umgesetzt?

Gemeinsam mit allen von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten wird daran gearbeitet, den verkehrsbedingten Belastungsbeitrag zu vermindern. Es werden alternative Verkehrsmaßnahmen bereits ergriffen, umgesetzt oder geplant, damit der NO2-Grenzwert kurzfristig und auch nachhaltig eingehalten werden kann. Zur Senkung der fahrzeugbedingten Emissionen sollen besonders alternative Verkehrsangebote (ÖPNV-, Rad-, Fußgängerverkehr) ausgebaut, die Fahrzeugnachrüstung mit Filtersystemen forciert und die Elektromobilität gefördert werden.

Ziel ist es, ein Gesamtkonzept aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zu entwickeln, das zwar kurzfristig Wirkung zeigt, aber auch verkehrstechnisch nachhaltig ist. Auch hier gilt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Sind noch andere Städte im Regierungsbezirk Arnsberg von Überschreitungen des Grenzwertes betroffen?

Im Jahr 2018 waren im Regierungsbezirk Arnsberg insgesamt sieben Städte von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffen. Neben den Städten Bochum, Dortmund und Hagen handelte es sich um die Städte Herne, Schwerte, Siegen und Witten.

Aufgrund bereits ergriffener Maßnahmen durch Bund, Land, Bezirksregierung und Kommunen lagen im Jahr 2019 nur noch Grenzwertüberschreitungen in den Städten Dortmund und Hagen vor. Durch die Umsetzung weiterer Maßnahmen wird hier die Einhaltung des NO2-Grenzwerts für das Jahr 2020 erwartet.

In allen Städten handelte und handelt es sich um lokal eng begrenzte Bereiche an einzelnen Straßenabschnitten.

Wie kann die Luft in den Städten verbessert werden?

Um die Luftqualität weiter zu verbessern, werden derzeit zahlreiche Maßnahmen diskutiert und umgesetzt. Dazu zählen auf lokaler Ebene z.B. die Stärkung des ÖPNV, die Nutzung emissionsfreier E-Autos und Busse, der Ausbau des Radwegenetzes sowie die Entwicklung neuer Logistik- und Mobilitätskonzepte.

Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden im „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) gebündelt. NRW-weit zuständige Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Teil dieses Programms ist u.a. der Programmbereich Emissionsarme Mobilität. Dieses Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und kommunale Antragsteller. Um den Markthochlauf der Elektromobilität zu beschleunigen, liegt der Schwerpunkt dieser Richtlinie auf der Förderung von Elektrofahrzeugen (nur Kommunen und Unternehmen) und Ladeinfrastruktur. Daneben werden Umsetzungskonzepte, Elektro-Lastenräder sowie Studien und Analysen gefördert.

Auf Bundesebene wurden zudem die Nachrüstung der Pkw-Steuerungssoftware und eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für die durch hohe Luftbelastung betroffenen Kommunen initiiert. Auch hardwareseitig stehen Katalysator-Nachrüstsysteme für bestimmte Fahrzeuge zur Reduzierung der NOx-Fahrzeugemissionen zur Verfügung.

Im Bereich des ÖPNV fördert der Bund die Nachrüstung von Bussen mit Stickoxid-Minderungssystemen zu 80 Prozent. Da ein emissionsarmer ÖPNV sich äußerst günstig auf die Luftqualität in den Städten auswirkt, stockt das Landesverkehrsministerium diese Förderung auf maximal 95 Prozent auf.

Was sind die nächsten Schritte?

Die Luftreinhaltepläne der Städte Bochum und Dortmund (Teil des regionalen Luftreinhalteplans Ruhrgebiet Ost) und Hagen werden um geeignete Maßnahmen ergänzt, um die Belastung mit Stickstoffdioxid zu senken und den vorgeschriebenen Grenzwert für das Jahresmittel bereits 2020  an den Überschreitungsstellen einzuhalten. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind Bestandteil der getroffenen Vergleichsvereinbarung. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtkonzept, das die Belastung nicht nur schnell, sondern auch nachhaltig reduziert. Hierdurch werden auch die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigt.

Die Entwürfe der Planergänzungen werden derzeit erarbeitet. Das Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ist mit der Ermittlung der erforderlichen Datengrundlagen (Emissionen, Immissionen, Prognosen) beauftragt. Im Anschluss werden die Pläne fertiggestellt und öffentlich ausgelegt. Die fortzuschreibenden Luftreinhaltepläne werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten fertiggestellt, aber alle noch im Jahr 2020.

Um den Gesundheitsschutz ihrer Einwohner*innen aber bereits im Jahr 2020 sicherstellen zu können, setzen die Städte vor Fertigstellung der aufwändigen Pläne die festgelegten Maßnahmen zur Belastungsreduzierung und Grenzwerteinhaltung an den Belastungsschwerpunkten bereits parallel um.