Bezirksregierung
Arnsberg
Im Fokus stehen verschiedene Obstsorten und ein Maßband. Im Hintergrund sitzen sich zwei Ärztinnen gegenüber.

Schulen für Diätassistent*innen

Die Ausbildung als Diätassistent*in wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit einem Krankenhaus oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.

Aktuell besteht im Regierungsbezirk Arnsberg kein Ausbildungsangebot.

Staatliche Anerkennung

Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.

Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte

Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.

Hinweise/Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.