
Schulen für Diätassistent*innen
Die Ausbildung als Diätassistent*in wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit einem Krankenhaus oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
Aktuell besteht im Regierungsbezirk Arnsberg kein Ausbildungsangebot.
Staatliche Anerkennung
Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.
Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte
Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.
Hinweise/Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.