Berufserlaubnisse und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Pflegeberufe
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachkraft/Pflegefachassistenz - Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Pflegefachassistenz oder Pflegefachkraft erfolgreich abgeschlossen haben, uneingeschränkt und dauerhaft in Ihrem Beruf tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Wenn Sie Ihre Ausbildung im Regierungsbezirk Arnsberg absolviert haben, können Sie diese Erlaubnis bei uns mit den u.a. Anträgen beantragen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung - Sollten Sie im Ausland als Pflegefachkraft / Pflegefachassistenz arbeiten wollen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Haben Sie bereits eine Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten, können Sie mit dem u.a. aufgeführten Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei uns beantragen.
Zweitschrift/Ersatzurkunde – Sollten Sie Ihre Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung z. B. verloren haben, können Sie bei uns eine Zweitschrift beantragen. Mit dem u.a. Antrag können Sie die Zweitschrift beantragen, wenn Sie die Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung von der Bezirksregierung Arnsberg erhalten haben.
Alle notwendigen Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie gerne an das Funktionspostfach pflegeberufserlaubnisse [at] bra [dot] nrw [dot] de (pflegeberufserlaubnisse@bra [dot] nrw [dot] de).
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