Gesundheits- und Krankenpfleger*in
Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem KrPflG ist zum 31. Dezember 2019 ausgelaufen.
Begonnene Ausbildungen können bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden (§ 66 PflBG).
Für Fragen hinsichtlich der Durchführung der nach dem Krankenpflegegesetz begonnenen Ausbildung sind die Gesundheitsämter der kreisfreien Städte und Kreise zuständig.
Hinweis:
Seit dem 01. Januar 2020 kann ausschließlich die generalistische Pflegeausbildung zum*zur „Pflegefachmann*Pflegefachfrau“ nach dem Pflegeberufegesetz absolviert werden. Im Rahmen eines Wahlrechts für das letzte Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung im Bereich der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege abzuschließen. Nähere Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie hier.
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