©Clemens Scheumann
Silvesterfeuerwerk - Handel und Umgang
Der Handel im Regierungsbezirk muss den beabsichtigten Verkauf von Silvesterfeuerwerk bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigen. Denn schon der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist mit besonderen Gefahren verbunden. Das Sprengstoffrecht sieht daher besondere Maßnahmen zur Lagerung der pyrotechnischen Waren im Lager, in Verkaufsräumen und bei der Abgabe an die Verbraucher*innen vor.
Die Arbeitsschützer*innen haben in einem Flyer wichtige Verhaltensregeln und nützliche Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk zusammengestellt.
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