Psychische Belastungen bei der Arbeit
Zu den Fragen rund um dieses Thema finden Sie zahlreiche Antworten im Beratungsservice zum Arbeitsschutz "KomNet NRW":
NEU ab dem 01.07.2023
Telefonische Erstberatung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte von Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr mit Antworten auf Fragen zu sicherer und gesunder Arbeit:
Tel.: 0211 3101 1133
Allgemeine Informationen
Die Bezirksregierung
- überwacht, ob das betriebliche Arbeitsschutzsystem wirksam zur Prävention und Beseitigung psychischer Fehlbelastungen beiträgt;
- überwacht, ob die Arbeitsschutzziele im Bereich psychischer Belastungen durch bewährte und anerkannte Maßnahmen verfolgt werden;
- informiert über psychische Belastungen am Arbeitsplatz und schafft durch Sensibilisierung der Beteiligten ein Bewusstsein für Präventionsmaßnahmen;
- leistet eine Anstoßberatung in Betrieben und Verwaltungen, damit eine systematische Vorgehensweise zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entwickelt wird.
Psychische Belastungen sind in modernen Arbeitswelten ein Problem mit steigender Bedeutung. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung psychischer Faktoren wird von allen Arbeitsschutzakteur*innen postuliert. Mithin müssen zeitgerechte Arbeitsschutzkonzepte den Umgang mit diesen Belastungen einbeziehen. Dessen ungeachtet zeigt ein Blick in die reale Arbeitswelt, dass Anspruch und Wirklichkeit noch weit auseinanderliegen.
Psychische Belastung bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz oder die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Ähnlich wie bestimmte Arten und Ausprägungen körperlicher Belastung gesundheitsgefährdend sein können, kann auch die psychische Belastung bei der Arbeit gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei andauerndem hohen Zeit- und Leistungsdruck oder bei ungünstig gestalteter Schichtarbeit. Daher ist es erforderlich, psychische Belastungen der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber*innen dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG).
Zum Thema Mobbing stehen Ihnen fachlich geschulte Ansprechpartner*innen der MobbingLine NRW, unter der Telefonnummer 0180 3 100 113 jeweils von Montag bis Donnerstag, in der Zeit von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich.
Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen
Die Rechtsvorschriften finden Sie im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen und im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden allen das Fachwissen zum Thema zur Verfügung.
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