©Bezirksregierung Arnsberg
Baustellenverordnung - Hinweise für Bauherr*innen
Bauherr*innen sind verantwortlich für die Sicherheit auf ihren Baustellen. Je nach Größe des Bauvorhabens verlangt die Baustellenverordnung von ihnen,
- die Baustelle vorher anzukündigen,
- eine*n Koordinator*in für die Planungsphase zu bestellen,
- eine*n Koordinator*in für die Bauphase zu bestellen,
- einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aufzustellen oder aufstellen zu lassen und
- eine sogenannte „Unterlage für spätere Arbeiten“ zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen
Praxishilfen, Handlungskonzepte und die Rechtsvorschriften finden Sie im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden ihr Fachwissen zum Thema zur Verfügung.
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