Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung
Zu den Fragen rund um dieses Thema finden Sie zahlreiche Antworten im Beratungsservice zum Arbeitsschutz "KomNet NRW":
NEU ab dem 01.07.2023
Telefonische Erstberatung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte von Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr mit Antworten auf Fragen zu sicherer und gesunder Arbeit:
Tel.: 0211 3101 1133
Allgemeine Informationen
Arbeitgeber*innen müssen dafür sorgen, dass die Arbeitsstätte und der Arbeitsplatz bestimmten Mindestanforderungen entsprechen, zum Beispiel an die Beleuchtung, die Lüftung, die Raumtemperatur, den Lärmschutz und die Beschaffenheit der Verkehrswege.
Die Bezirksregierung
- steht für alle Fragen rings um die Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen zur Verfügung,
- berät und informiert Betriebe, Verwaltungen, Betriebs- und Personalrat sowie Beschäftigte, wie sich Arbeitsstätte und Arbeitsplatz im Einzelfall besser gestalten lassen und
- geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße nach.
Die Rechtsvorschriften – Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten – finden Sie im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden allen das Fachwissen zum Thema zur Verfügung.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: