Arbeitsmedizin und Erste Hilfe im Bergbau (Grundsätze)
Für Bergbaubetriebe gelten neben dem allgemeinen Recht auch spezielle bergrechtliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zur Ersten Hilfe. Wegen der besonderen Verhältnisse im Bergbau gelten erhöhte Anforderungen für die Vorsorgeuntersuchungen und für die Erste Hilfe:
- Aufstellung und Anzeige von Plänen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Vorhaltung von Verbandstuben mit Heildienern an Seilfahrtstandorten
Unter bestimmten Bedingungen können Ausnahmen für in Ausbildung befindliche Betriebsärzt*innen nach § 10 Abs. 3 BVOASi sowie für die Vorhaltung von Heildiener*innen und Verbandstuben nach den branchenspezifischen Bergverordnungen BVOSt und BVOESSE erteilt werden.
Zu folgenden Themen sind Informationen verfügbar:
- Musterplan Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge - Regelungen für den Bergbau und deren Auswirkungen für die Praxis
In der Vorschriftensammlung der Bezirksregierung Arnsberg für den Bergbau in NRW sind die Bergverordnungen und bergbauspezifischen Verwaltungsanweisungen für das Land NRW in den Plänen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in den Kapiteln A1, A2.4 und A4.4 enthalten.
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