Datenschutz in der Bezirksregierung Arnsberg
Seit dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Damit wird das Datenschutzrecht in Europa vereinheitlicht. Das neue Recht verpflichtet Dienstleisterinnen und Dienstleister – und damit auch die Bezirksregierungen – zu verantwortungsvollem und transparentem Umgang mit personenbezogenen Daten. Dies gilt ebenso für die Arbeit beauftragter externer Dienstleisterinnen und Dienstleister. Ein vertraulicher Umgang mit Ihren persönlichen Daten genießt in unserer Behörde höchste Priorität.
Die neue Datenschutzgrundverordnung stärkt vor allem Ihre Rechte, über die wir Sie hier gern informiere.
Verantwortliche und Ansprechpartnerin für den Datenschutz
Datenschutzbeauftragter der Bezirksregierung Arnsberg
Stellvertretender behördlicher Datenschutzbeauftragter
Zweck und Rechtgrundlage unserer Datenverarbeitung
Wir verarbeiten nur solche personenbezogene Daten, die wir für die Erfüllung unserer Aufgaben benötigen. Das betrifft unsere Dienstleistungen, die sich auch auf Überwachungen (z. B. im Umwelt- oder Arbeitsschutz) oder Aufsichtstätigkeiten erstrecken ebenso wie unsere Arbeitgeberfunktion und vieles mehr.
Zumeist bekommen wir diese Daten von den Betroffen – also Ihnen - selbst, zum Teil aber auch von anderen Behörden, von Privaten oder aus öffentlichen Quellen. Wichtige personenbezogene Daten sind z. B. Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit) oder Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten). Darüber hinaus können dies auch Dokumentationsdaten (z. B. Beratungsprotokolle), Registerdaten, Daten über die Nutzung unserer angebotenen Telemedien (z. B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere Daten sein.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten richtet sich streng nach den Bestimmungen der DSGVO und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Datenerhebung und –verarbeitung erfolgt insbesondere nach Art. 6 und Art. 9 DSGVO sowie §§ 3 und 16 DSG NRW.
Danach ist die Datenverarbeitung z.B. zulässig, wenn sie
- aufgrund geltender Rechtsvorschriften oder
- mit Ihrem Einverständnis (Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO) erfolgt.
Im Regelfall erfolgt die Datenverarbeitung bei den Bezirksregierungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, also aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder eines Erlasses. Zu den jeweiligen Verarbeitungszwecken und den konkreten gesetzlichen Verarbeitungsgrundlagen informiert Sie der jeweilig betroffene Fachbereich.
Widerruf von Einwilligungen
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Datenverarbeitung in diesem Umfang rechtmäßig. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Weitergabe personenbezogener Daten
Innerhalb unserer Behörde erhalten die für die Aufgabenerfüllung zuständigen Mitarbeiter*innen in den einzelnen Fachbereichen Ihre Daten.
Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen geschieht oder Sie eingewilligt haben.
Dauer der Speicherung
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die erforderliche oder gesetzlich vorgegebene Dauer; nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen eine längere Vorhaltung vorschreiben.
Übermittlung personenbezogener Daten an Organisationen außerhalb der EU
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU) findet in der Regel nicht statt.
Ihre Datenschutzrechte
Als betroffene Person haben Sie grundsätzlich
- das Recht auf Auskunft über Ihre verarbeitenden Daten nach Art. 15 DSGVO,
- das Recht auf Berichtigung Ihrer Daten nach Art. 16 DSGVO,
- das Recht auf Löschung Ihrer Daten nach Art. 17 DSGVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 18 DSGVO sowie
- das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 21 DSGVO.
Daneben haben Sie ein Recht
- auf ordnungsgemäße und transparente Verarbeitung (einschließlich Information hierzu) bei automatisierten Entscheidungsfindungen (Art. 22 DSGVO) sowie
- auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), also dem LDI (https://www.ldi.nrw.de/).
Wenn Sie Fragen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten haben, sollten Sie bitte angeben, in welcher Weise Sie mit der Bezirksregierung Arnsberg zu tun hatten, da wir die einzelnen Fachbereiche – schon aus datenschutzrechtlichen Gründen – nicht zusammenführen. Wir brauchen diese Hinweise daher, um vollständige Angaben zu Ihren Daten machen zu können.
Speicherung von Zugriffsdaten
In Verbindung mit Ihrem Zugriff auf dieses Internetangebot werden für die Zeit des Kommunikationsvorgangs in einer Protokolldatei Ihre Daten gespeichert und verarbeitet.
Die folgenden Daten werden von dem mit dem Hosting der Seite betrauten Landesbetrieb IT.NRW bei jedem Aufruf der Seiten gespeichert:
- Datum und Uhrzeit des Abrufs
- Name des aufgerufenen Internetdienstes
- Name der aufgerufenen Ressource
- Name der verwendeten Aktion
- Abfrage, die der Client gestellt hat
- übertragene Datenmenge
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
- IP-Adresse des aufrufenden Rechners
Die gespeicherten Daten werden zum Zweck der statistischen Auswertung über die Nutzung des Internetangebotes vom Landesbetrieb IT.NRW erhoben und anonymisiert zusammengefasst. Weiter werden sie zur Abwehr beziehungsweise Analyse von Angriffen auf das Webangebot genutzt.
Sämtliche übermittelte und erhobene Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Hinweise zum Datenschutz erstrecken sich nicht auf Webseiten anderer Anbieter, die ggf. über Links auf den Internetseiten der Bezirksregierung erreicht werden können. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, u.a.) nur dann übermittelt, wenn Sie uns ausdrücklich und wissentlich solche Informationen für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellen, z. B. bei Anfragen im Kontaktformular, bei der Bestellung von Informationsmaterial o. ä. Sie werden nur in dem Umfang verarbeitet, gespeichert und weitergeleitet, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder Ihre Einwilligung vorliegt.
Einsatz von Cookies
Der Internetauftritt der Bezirksregierung Arnsberg verwendet sogenannte „Cookies“. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Diese dienen dazu, unser Angebot für Sie nutzerfreundlicher und effektiver zu machen (Rechtsgrundlage für zwingend notwendige Cookies: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 DSG NRW; Rechtsgrundlage für Cookies zu Nutzungsstatistiken: Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO).
Sie können die Verwendung von Cookies unterbinden, indem Sie Ihren Internetbrowser so einstellen, dass dieser keine Cookies akzeptiert. Sie können in Ihrem Browser aber auch festlegen, ob Sie über das Setzen von Cookies informiert werden möchten und Cookies nur im Einzelfall erlauben, ob Sie die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder eben auch generell ausschließen. Außerdem können Sie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Diese Einstellungen hängen von Ihrem Browser ab.
Beim erstmaligen Besuch des Internetangebotes bzw. einer Seite werden Sie automatisch auf die Cookie-Nutzung hingewiesen.
Webanalyse
Zum Zwecke der Optimierung der Internetseiten der Bezirksregierung Arnsberg wird das Webtrackingtool "Matomo" (früher: „Piwik“) eingesetzt, Die IP-Adressen werden von Matomo umgehend anonymisiert, eine Identifizierung der Besucher ist dadurch nicht möglich. Die anonymen Statistikdaten werden getrennt von Ihren eventuell angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und lassen keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zu (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 DSG NRW).
Aktivität der Behörde in sozialen Netzwerken
Die Bezirksregierung Arnsberg betreibt Accounts in dem sozialen Netzwerk X (ehem. Twitter). Bitte beachten Sie vor dem Besuch unserer X-Accounts die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens X. Diese finden Sie unter dem folgenden Link: https://x.com/de/privacy
Ebenfalls betreibt die Bezirksregierung einen YouTube-Kanal. Bitte beachten Sie auch hier die Datenschutzregelungen des Anbieters Google: https://policies.google.com/privacy
Auch ein Instagram-Account wird von der Bezirksregierung Arnsberg betrieben. Bitte beachten Sie auch hier die Datenschutzregelung des Anbieters Instagram: https://www.instagram.com/legal/privacy
In unserem Internetauftritt sind auf einigen Seiten begleitende Inhalte dieser Accounts und Kanäle eingebunden.
Die Inhalte werden Ihnen aber nicht direkt angezeigt. Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie zunächst den jeweiligen Dienstanbieter in den "Social Media"-Einstellungen (oben auf jeder Seite) freischalten.
Nachdem Sie diese Freischaltung vorgenommen haben, werden durch den Dienstanbieter personenbezogene Daten (wie die IP-Adresse) erhoben. Dies gilt auch, wenn Sie bei dem jeweiligen Anbieter keinen eigenen Account angelegt haben.
Bitte beachten Sie daher in jedem Fall die oben verlinkten Datenschutzhinweise der entsprechenden Dienstanbieter.
Datenübertragung
Das Fernmeldegeheimnis schützt grundsätzlich auch Ihre E-Mail-Inhalte und Formulareingaben vor unbefugter Kenntnisnahme und Verarbeitung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet generell von anderen Internetbetreibern und Nutzern aufgezeichnet werden können.
Aktualität der Daten
Die Informationen des Online-Angebots der Bezirksregierungen werden ständig aktualisiert. Trotz sorgfältiger Bearbeitung können sich Daten verändert haben oder Fehler aufgetreten sein. Eine Haftung oder Garantie für Aktualität oder Richtigkeit der auf der Webseite eingestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Für Schäden, die durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen oder Daten verursacht werden, haftet die Bezirksregierung nicht. Dies gilt auch für Schäden, die auf der Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Daten und Informationen beruhen.
Die Hinweise zum Datenschutz erstrecken sich nicht auf Webseiten anderer Anbieter, die über Links auf den Internetseiten der Bezirksregierung Arnsberg erreicht werden können.
Recht auf Widerruf, Änderung, Berichtigung, Löschung und Aktualisierung
Auch für die auf den Webseiten der Bezirksregierungen erfassten Daten kann jeder Betroffene die oben angeführten Rechte geltend machen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an die genannten Ansprechpartner wenden.
Zuständigkeitsänderungen in Ordnungswidrigkeitsverfahren
Durch die Anpassung des nordrhein-westfälischen Datenschutzrechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung ergibt sich eine Änderung in der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Datenschutzgesetz NRW.
Bisher war die Bezirksregierung zuständig für Ordnungswidrigkeitsverfahren, die gegen öffentliche Stellen gerichtet sind, die der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen unterstehen.
Nach dem Gesetzesentwurf wird künftig die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sachlich allein zuständige Verwaltungsbehörde.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
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Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
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