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Stiftungen
Selbstständige Stiftungen erlangen durch Anerkennung die Rechtsfähigkeit. Im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren bietet die Bezirksregierung eine Beratung für Stifter*innen insbesondere bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Erstellung der Stiftungssatzung an.
Nach der Anerkennung wacht die Stiftungsaufsicht insbesondere darüber, dass die Stiftungen ihr Vermögen erhalten und aus den Erträgen den Zweck entsprechend der Vorgaben der Stifter erfüllen.